Rechtsprechung
BVerwG, 29.12.1971 - II B 45.71 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,1625) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Erstreckung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn auf die geschiedene Ehefrau des Beamten - Belastung des Beamten mit Unterbringungskosten für die geschiedene Ehefrau
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 05.08.1971 - 41 III 70
- BVerwG, 29.12.1971 - II B 45.71
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 63.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.12.1971 - II B 45.71
Auch der Hinweis der Beschwerde auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, nämlich ihr Hinweis, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 63.63 - (BVerwGE 22, 160) ab, kann der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen. - BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
Auszug aus BVerwG, 29.12.1971 - II B 45.71
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, deren Klärung im Revisionsverfahren der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - und vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -).
- BVerwG, 19.12.1994 - 10 C 1.92
Umzugskosten - Soldat - Verlobte - Mietentschädigung
Vielmehr beschränkt sich die Alimentationspflicht des Dienstherrn grundsätzlich auf die Familie im engeren Sinne (Kleinfamilie), die - außer dem Soldaten - nur seine Ehefrau und Kinder umfaßt (vgl. für den Beamten BVerfGE 21, 329 (347 f.); 25, 142 (148 f.); 29, 1 (9); BVerwG, Beschluß vom 29. Dezember 1971 - BVerwG II B 45.71 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 36; Beschluß vom 13. Dezember 1977 - BVerwG II B 31.76 - Buchholz 237.1 Art. 86 BayBG Nr. 5). - BVerwG, 13.12.1977 - 2 B 31.76
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für die Eltern des Beamten - Fürsorgepflicht …
Das hat der Senat in seinem Beschluß vom 29. Dezember 1971 - BVerwG II B 45.71 - (Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 36) für Aufwendungen entschieden, die dem Beamten in Erfüllung seiner Unterhaltspflicht gegenüber seiner geschiedenen Ehefrau erwachsen. - VG Düsseldorf, 26.07.2023 - 26 K 1776/23 So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 29. Dezember 1971 - II B 45.71 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 36, klargestellt, dass die Fürsorgepflicht des Dienstherrn sich auf den Beamten und seine engere Familie (Ehefrau, Kinder) beschränke, die geschiedene Ehefrau des Beamten diesem Personenkreis nicht zuzurechnen und nicht in die Fürsorge des Dienstherrn einbezogen sei.